Sofortkontakt zur Kanzlei
Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte in Köln Knabben Schmitz Seelhorst & Partner
Rufen Sie uns an. +49 221 400800
Schreiben Sie uns eine E-Mail. info@knabben-partner.de

Übersicht Fachgebiete Köln

Knabben Schmitz Seelhorst & Partner
Übersicht über unsere Fachgebiete
 
Wir sind eine mittelständische Kanzlei mit mehr als 40-jähriger Erfahrung im Kölner Westen

Wir legen Wert auf eine individuelle und persönliche Betreuung unserer Mandanten. Neben vorbeugender Beratung liegt unsere Stärke in der gerichtlichen Auseinandersetzung. Stets richten wir hierbei unser Augenmerk auf das wirtschaftliche Interesse unserer Mandanten. Zu unseren Kunden zählen Privatpersonen und mittelständische Unternehmen.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

Arbeitsrecht
20.10.2025

Was bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen in der Praxis zu beachten ist

Zielvereinbarungen sind ein weit verbreitetes Instrument zur Incentivierung von Arbeitnehmern. Sie werden genutzt, um Anreize zu schaffen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums vereinbarte Ziele zu erreichen und auf diese Weise einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Arbeitgebers zu leisten. Doch welche Fallstricke sind bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen zu beachten?

Beitrag lesen
Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht
14.10.2025

Unzulässige Werbung mit Preisermäßigungen – Leitlinien für Unternehmen nach aktuellem BGH-Urteil

Preisaktionen und Rabatte sind im Einzelhandel ebenso wie im Online-Handel seit jeher ein bewährtes Mittel, um Kunden zu gewinnen und den Absatz zu fördern. Doch mit der Gestaltung von Preisermäßigungen geht eine erhebliche rechtliche Verantwortung einher. Insbesondere nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 09.10.2025, I ZR 183/24) ist klar: Wer Preisvorteile bewirbt, muss strenge Transparenzanforderungen beachten. Nachfolgend werden die wichtigsten Vorgaben zusammengefasst und Wege aufgezeigt, wie Unternehmen rechtssicher agieren können.

Beitrag lesen
Steuerrecht, Stiftungsrecht
07.10.2025

BFH: Bei der entgeltlichen Verwaltung einer "unselbstständigen Stiftung" fällt Umsatzsteuer an

Bei unselbstständigen Stiftungen verwaltet ein anderes Unternehmen oder eine andere Organisation das Vermögen der Stiftung. Problematisch sind dabei die Leistungsbeziehungen zwischen dem Verwalter des Stiftungsvermögens und der unselbstständigen Stiftung. Unterliegen diese Verwaltungsleistungen der Umsatzsteuer? Oder handelt es sich um nicht steuerbare Innenumsätze? Diese Frage hat jüngst dem BFH vorgelegen. Seine Antwort hat enorme praktische Auswirkungen.

Beitrag lesen