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Rechtsanwalt Mietrecht in Köln

Knabben Schmitz Seelhorst & Partner
Miet – und Wohnungseigentumsrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Köln

Immobilien stellen neben Aktien nach wie vor eine der häufigsten Arten der Vermögensanlage in Deutschland dar. Gleichzeitig liegt die Quote der Mietenden gegenüber denjenigen, die eine Immobilie selbst nutzen, im europäischen Vergleich hoch. Hiermit gehen naturgemäß diverse Rechtsfragen und ein nicht zu verachtendes Konfliktpotential einher.

Wir beraten Sie umfangreich und kompetent durch unsere Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu allen Fragen rund um die Immobilie. Vom Erwerb bis zum Verkauf stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite. Wir sind darauf spezialisiert, Eigentümer und Vermieter umfassend und langfristig zu betreuen. Je früher Sie sich beraten lassen, um so flexibler und individueller können wir mit Ihnen eine – im Idealfall eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeidende – Strategie erarbeiten. Egal, ob Streitigkeiten mit Mietern, innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft, Maklern oder Nachbarn: Wir sind für Sie da!

Was machen unsere Anwälte im Mietrecht?



Leistungen unserer Anwälte für Mietrecht und Pachtrecht

Das Wohnraummietrecht, gewerbliche Mietrecht und das Pachtrecht stellen eine wichtige Säule unserer langjährigen anwaltlichen Tätigkeit dar. Durch unsere seit über 35 Jahren andauernde Tätigkeit als Vertragsberater des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins von 1888 verfügen wir über jahrzehntelange Spezialisierung im Bereich der Eigentümer-/Vermieterinteressen. Zu unserem Mandantenstamm zählen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Immobilienverwalter und Investoren.

Die außergerichtliche Beratung/Vertragsgestaltung und die Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis fallen ebenso in unseren Kernaufgabenbereich wie die gerichtliche Vertretung.

Im Einzelnen gehören hierzu:

  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen und Pachtverträgen zur Optimierung Ihrer Rechte bzw. Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Prüfung und Vorbereitung von Mieterhöhungen (ortsübliche Vergleichsmiete, Wertsicherungsklausen oder Modernisierungsmieterhöhungen)
  • Durchsetzung und Abwehr von Duldungsrechten und Mängelbeseitigungsansprüchen
  • Ordentliche Kündigungen von Wohnraummietverhältnissen (z.B. wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung)
  • Außerordentliche Kündigungen von Wohnraummietverhältnissen (z.B. wegen Zahlungsverzuges, Vernachlässigung der Mietsache oder Störung des Hausfriedens) nebst Ausspruch der ggf. erforderlichen Abmahnung
  • Abwicklung von Mietverhältnissen (insbesondere Kautionsabrechnung und die Verfolgung weitergehender Schadensersatzansprüche)
  • Eilrechtschutzverfahren

Unsere Erfahrung lehrt: Für Vermieter zählt Geschwindigkeit. Diese stellen wir durch ein kompetentes Team von Fachanwälten bereit.

Leistungen unserer Rechtsanwälte für Immobilienrecht und Grundstücksrecht

Ihr Beratungsbedarf beginnt regelmäßig schon vor dem Erwerb einer Immobile. Bspw. müssen Mietverträge analysiert und der Kaufvertrag auf mögliche rechtliche Nachteile hin überprüft werden.

Wir verstehen uns als langfristige und zuverlässige Partner an Ihrer Seite: Von der ersten Interessenbekundung über die Kaufabwicklung, die spätere Verwaltung bis zu einem möglichen Verkauf beraten wir Sie gerne.

Im Einzelnen gehören hierzu:

  • Prüfung und Begleitung von Kaufverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung
  • Die dingliche Sicherung von Forderungen bis hin zur Zwangsversteigerung
  • Prüfung und Gestaltung von (Mietsonder-)Verwaltungsverträgen

Da Sie in der Regel einen nicht unerheblichen Teil Ihres Vermögens investieren, gilt es auch an dieser Stelle, die Flexibilität in der Vertragsgestaltung vor Abschluss des Kaufvertrages zu Ihrem Vorteil zu nutzen. So lassen sich viele potentielle Probleme bereits im Vorfeld vermeiden bzw. die Risiken angemessen verteilen und sich Ihre spätere Rechtsposition so gut wie irgend möglich verbessern.

Alle Leistungen unserer Anwälte für Wohnungseigentumsrecht

Unsere Experten beraten sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften, als auch Verwalter und einzelne Eigentümer in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts. Egal, ob Sie eine Eigentumswohnung selbst nutzen, die Gemeinschaft in Streit mit externen Dienstleistern oder dem Verwalter gerät oder Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft untereinander entsteht:

Zu unseren Leistungen gehören im einzelnen:

  • Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen
  • Prüfung und Beratung zu geplanten balichen Veränderungen
  • Inkasso rückständiger Hausgelder
  • Prüfung und Durchsetzung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen
  • Beschlussanfechtungsklagen
  • Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen am Gemeinschaftseigentum gegenüber Bauträgern

Wir beraten Sie und helfen Ihnen, Ihr Recht und Ihre Interessen gebührend durchzusetzen.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

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Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

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Grundbesitzende Gesellschaft: Kann ein Erbe als neuer Gesellschafter gelten?

Wenn Sie ein Grundstück erwerben, müssen Sie hierfür Grunderwerbsteuer zahlen. Erfolgt der Erwerb über eine Kapitalgesellschaft, ist diese Eigentümerin des Grundstücks und damit Steuerschuldnerin. Jedoch können sich bei einer Kapitalgesellschaft die Anteils­eigner - als mittelbare Grundstückseigner - immer wieder ändern. Daher hat der Gesetzge­ber eine Regelung geschaffen, wonach bei einer Änderung von mindestens 90 % des Gesellschafterbestands innerhalb von zehn Jahren Grunderwerbsteuer anfällt. Aber wie verhält es sich, wenn man den Anteil an der Kapitalgesellschaft nicht kauft, sondern erbt? Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) sah sich mit dieser Fragestellung konfrontiert.

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Instandhaltungskosten in der WEG: Mehrheit darf Minderheit nicht benachteiligen

Die Neuregelung der Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein wichtiges Instrument, um strukturelle Veränderungen oder veränderte Nutzungsrealitäten bei Instandhaltungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 (36 S 10132/23 WEG) erneut bekräftigt, dass ein abweichender Beschluss über die Verteilung von Sanierungskosten zwar grundsätzlich möglich ist, dieser aber an klare sachliche Kriterien gebunden ist. Eine bloß willkürliche oder einseitige Belastung einzelner Eigentümergruppen hält das Gericht nicht für zulässig.

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