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Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Köln

Knabben Schmitz Seelhorst & Partner
Arbeitsrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Köln

Arbeitsverhältnisse stellen bei der Mehrzahl der Menschen die Existenzgrundlage für ihr Leben und für ihre Arbeitgeber mit der Tätigkeit ihrer Arbeitnehmer regelmäßig eine der relevanten Grundlagen des Unternehmenserfolges dar. Das Arbeitsrecht ist hierbei ein komplexes Rechtsgebiet, dass sich in ständiger Entwicklung befindet und vielfältig durch das europäische Recht beeinflusst und bestimmt wird.

Wir beraten und vertreten Sie umfangreich und kompetent durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht zu allen Fragen rund um das Thema Arbeit. Von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, über den Abschluss der Arbeitsverträge, bei Rechtsfragen im Rahmen der Durchführung des Arbeitsverhältnisses und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite. Vorbeugende Beratung hilft hierbei im Idealfall gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Lässt sich im Einzelfall eine solche allerdings nicht vermeiden, liegt eine unserer Stärken in der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Interessen. Wir sind für Sie da!



Leistungen unserer Anwälte für Arbeitgeber im Überblick

Wir beraten und vertreten sie als Arbeitgeber bei allen Fragestellungen rund um die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, den Abschluss von Arbeitsverträgen, den Rechtsfragen während der Durchführung des Arbeitsverhältnisses und, wenn eine Beendigung von Arbeitsverhältnissen notwendig wird. Die außergerichtliche Beratung und Vertragsgestaltung und die Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis fallen ebenso in unseren Kernaufgabenbereich wie die gerichtliche Vertretung.

  • Abmahnungen richtig und gerichtsfest aussprechen
  • Erstellung und Gestaltung von Arbeitsverträgen (Teilzeit, Vollzeit, besondere Vertragstypen)
  • Befristete Arbeitsverträge, Probezeitregelungen
  • Rechtssichere Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags
  • Arbeitszeugnis, die richtige Zeugnissprache
  • Ausbildung, Betriebsordnung
  • Entgeltregelungen
  • Dienstwagen, geldwerte Vorteile
  • Kündigung (ordentlich, außerordentlich, rechtssicher)
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Mitarbeiterführung
  • Mutterschutz & Elternzeit
  • Schutz besonderer Mitarbeiter
  • Fremdpersonaleinsatz: Arbeitnehmerüberlassung, Dienst- und Werkvertrag
  • Fragen zu Betriebsübergang und Unternehmensfortführung“

Leistungen unserer Anwälte für Arbeitnehmer im Überblick

Wir beraten und vertreten Sie als Arbeitnehmer/in beim Abschluss von Arbeitsverträgen, Problemen bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses in der Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber und insbesondere auch dann, wenn sie durch ihren Arbeitgeber mit einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses konfrontiert werden. Eine unserer Stärken liegt im letztgenannten Fall in der gerichtlichen Vertretung ihrer Interessen.

  • Vertretung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag
  • Kündigungsschutzverfahren, Anspruch auf Zahlung einer Abfindung
  • Vorruhestand, Altersteilzeit
  • Entwurf und Planung flexibler Arbeitszeitmodelle
  • Streitigkeiten um Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Streitigkeiten um Sonderzahlungen wie Boni, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, betriebliche Übung
  • Prüfen von Arbeitszeugnissen
  • Vereinbarung einer variablen Vergütung
  • Urlaubsanspruch
  • Vertragsgestaltung für Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organe (Geschäftsführer und Vorstände)

Unsere Leistungen im Kollektivarbeitsrecht

Wir vertreten Arbeitgeber und Betriebsräte außergerichtlich, in der Einigungsstelle oder im gerichtlichen Verfahren bei allen Fragestellungen und Regelungen, die die kollektive Mitbestimmung betreffen.

  • Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Betriebsräten hinsichtlich der Rechte und Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz
  • Beratung zu allen mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten, insbesondere zu den wichtigen Mitbestimmungsrechten Arbeitszeit, Entlohnungsgrundsätzen und Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen (EDV, IT), Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Ansprüche
  • Begleitung und Verhandlungen in der Einigungsstelle
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
  • Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Beteiligung des Betriebsrats bei allgemeinen personellen Angelegenheiten

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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: BAG stärkt den individuellen Entgeltvergleich

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit zählt zu den zentralen Vorgaben des nationalen und europäischen Arbeitsrechts. Gleichwohl bereitet seine praktische Durchsetzung erhebliche Schwierigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Darlegung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung. Mit seinem Urteil vom 23.10.2025 konkretisiert das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an den Entgeltvergleich und stellt klar, dass bereits der Vergleich mit einer einzelnen geeigneten Vergleichsperson ausreichen kann, um eine Diskriminierung zu vermuten.

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Neue Minijobgrenze: Bis zu 603 € monatlich steuerfrei verdienen

Seit dem 01.01.2026 können Minijobber monatlich 603 € steuerfrei hinzuverdienen, statt bisher 556 €. Die Anhebung der Verdienstgrenze resultiert daraus, dass der Mindestlohn zum Jahreswechsel auf 13,90 € angehoben wurde; bis 2025 lag er noch bei 12,82 € pro Stunde. Seit 2022 ist die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Im Jahr 2026 können Minijobber somit weiterhin rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne dass sie das neue monatliche Verdienstlimit von 603 € überschreiten.

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Die neue Entgelttransparenzrichtlinie – Was kommt auf mittelständische Unternehmen zu?

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie im Juni 2026 werden bestehende Vorgaben zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen deutlich verschärft.

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