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Übersicht Fachgebiete Köln

Knabben Schmitz Seelhorst & Partner
Übersicht über unsere Fachgebiete
 
Wir sind eine mittelständische Kanzlei mit mehr als 40-jähriger Erfahrung im Kölner Westen

Wir legen Wert auf eine individuelle und persönliche Betreuung unserer Mandanten. Neben vorbeugender Beratung liegt unsere Stärke in der gerichtlichen Auseinandersetzung. Stets richten wir hierbei unser Augenmerk auf das wirtschaftliche Interesse unserer Mandanten. Zu unseren Kunden zählen Privatpersonen und mittelständische Unternehmen.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

Arbeitsrecht, Steuerrecht
09.03.2026

Neue Minijobgrenze: Bis zu 603 € monatlich steuerfrei verdienen

Seit dem 01.01.2026 können Minijobber monatlich 603 € steuerfrei hinzuverdienen, statt bisher 556 €. Die Anhebung der Verdienstgrenze resultiert daraus, dass der Mindestlohn zum Jahreswechsel auf 13,90 € angehoben wurde; bis 2025 lag er noch bei 12,82 € pro Stunde. Seit 2022 ist die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Im Jahr 2026 können Minijobber somit weiterhin rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne dass sie das neue monatliche Verdienstlimit von 603 € überschreiten.

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Papierhaus aus einhundert Euro Schein
Familienrecht
09.03.2026

Familienrechtlicher Blick auf das BGH-Urteil vom 10.07.2025: Tilgungsleistungen eines Ehegatten im Insolvenzfall

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10.07.2025 zur Anfechtbarkeit von Tilgungsleistungen eines Ehegatten anlässlich eines gemeinsam finanzierten Eigenheims hat Aufmerksamkeit, vor allem im Insolvenzrecht, erhalten. Hier erfahren Sie, welche familienrechtlichen Besonderheiten für Ehegatten bestehen, die eine gemeinsame Immobilie finanzieren, und worauf Sie insbesondere im Hinblick auf die Tilgung von Darlehen achten sollten.

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Steuerrecht
09.03.2026

Kann teuer werden: Verspätungszuschlag für Einkommensteuererklärung

Für die Abgabe von Steuererklärungen gelten gesetzlich festgelegte Fristen. Diese sind grundsätzlich ausreichend bemessen und müssen eingehalten werden. Für Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten werden, gelten aufgrund des Arbeitspensums Letzterer längere Abgabefristen. Werden die Fristen nicht eingehalten, setzt das Finanzamt einen Verspätungszuschlag fest. Dieser soll die Steuerpflichtigen dazu anhalten, die zukünftigen Erklärungen rechtzeitig abzugeben. Doch was bedeutet eigentlich „Abgabe der Steuererklärung“? Ab welchem Zeitpunkt gilt eine übermittelte Erklärung als wirksam? Mit diesen Fragen hatte sich das Finanzgericht Niedersachsen (FG) zu befassen.

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