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Übersicht über unsere Fachgebiete
 
Wir sind eine mittelständische Kanzlei mit mehr als 40-jähriger Erfahrung im Kölner Westen

Wir legen Wert auf eine individuelle und persönliche Betreuung unserer Mandanten. Neben vorbeugender Beratung liegt unsere Stärke in der gerichtlichen Auseinandersetzung. Stets richten wir hierbei unser Augenmerk auf das wirtschaftliche Interesse unserer Mandanten. Zu unseren Kunden zählen Privatpersonen und mittelständische Unternehmen.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Werkvertragsrecht, Insolvenzrecht
06.02.2026

Mangelhafte Werkleistung und Insolvenz: Wann wird Werklohn trotz Mängeln fällig?

Ein Handwerksbetrieb deckt das Dach eines Hauses, doch nach Abschluss der Arbeiten bemängelt der Auftraggeber die Ausführung, gravierende Fehler sind unübersehbar. Kurz darauf wird über das Vermögen des Handwerkers das Insolvenzverfahren eröffnet.

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Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht, Baurecht
02.02.2026

Gemeinschaftseigentum „blind“ abgenommen – Abnahme bleibt trotz fehlender Abnahmereife wirksam

Die Abnahme markiert im Bau- und Bauträgerrecht einen zentralen rechtlichen Wendepunkt. Mit ihr werden Vergütungsansprüche fällig, die Beweislast kehrt sich um und Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Umso konfliktträchtiger sind Fälle, in denen Erwerber eine Abnahme erklären, ohne die Bauleistungen tatsächlich überprüft zu haben. Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (8 U 29/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt, dass eine ausdrücklich erklärte Abnahme auch dann wirksam bleibt, wenn das Gemeinschaftseigentum objektiv noch nicht abnahmereif war und die Erwerber dieses nicht besichtigt haben.

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nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

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